SCHNELLE HILFEN NACH GEWALTTATEN IN DER TRAUMAAMBULANZ IM SOZIALEN ENTSCHÄDIGUNGSRECHT

„Lassen Sie uns Ihnen helfen, ein Trauma und dessen Auswirkungen schnell zu bewältigen.“

Das Erleben einer Gewalttat kann sehr belastend sein. Aus solchen Belastungssituationen können sich Ängste, Schlafstörungen, Depressionen und Traumafolgestörungen entwickeln.

Wir bieten deshalb Betroffenen von Gewalttaten (körperliche Gewalt und schwere psychische Gewalt), deren Angehörigen und Zeugen schnelle Hilfen durch Beratung und Behandlung. Bei uns in der Traumaambulanz erhalten Sie eine für Sie kostenfreie psychotherapeutische Unterstützung über das Soziale Entschädigungsrecht (SER). Wir stellen mit Ihnen gemeinsam den Antrag nach dem SGB XIV und beraten Sie auch zu weiteren Schritten. 

Behandlungsangebot:

  • Zeitnahe psychotherapeutische Unterstützung
  • Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung
  • bis zu 15 Therapiesitzungen
  • Übernahme von Behandlungs-, Fahrt-, Betreuungs- und Sprachmittlungskosten, wenn notwendig

Anspruchsberechtigt nach SER sind:

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Staatsangehörige anderer Länder, die in Deutschland eine Gewalttat erlebt haben
  • Schockgeschädigte, die Gewaltopfer aufgefunden, die Tat beobachtet oder die Nachricht vom Tod/schwerer Verletzung erhalten haben
  • Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern)
  • Hinterbliebene (Verwitwete, Waisen)
  • Andere Nahestehende (Geschwister, Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)

Zur Klärung Ihrer Ansprüche vereinbaren Sie gerne ein zeitnahes Erstgespräch bei uns in der Traumaambulanz.

 

Weitere Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht erhalten Sei beim Landschaftsverband Rheinland: Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) ab dem 01.01.2024 | LVR