Unterstützung nach Gewalttaten

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, finden Sie bei uns schnelle Hilfe in Form von Gesprächen und Beratung. Wir begleiten und unterstützen Sie nach einem seelischen Trauma, einer seelischen Verletzung durch ein als außergewöhnliche Bedrohung empfundenes Ereignis. Darauf sind wir spezialisiert und qualifiziert. 

Wir sind ein fachübergreifendes Team aus Ärzten, Psychologen und Sozialarbeitern. Wir unterliegen selbstverständlich der medizinischen Schweigepflicht. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Unser Leistungsangebot umfasst folgende Unterstützungsangebote:

  • Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir den Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).
  • Wir informieren Sie über das Leistungsspektrum im Rahmen des OEG.
  • Schnell erfolgen regelmäßige psychotherapeutische Gespräche zur psychosozialen und psychischen Stabilisierung.
  • Im Bedarfsfall erfolgt eine medizinische und psychologische Diagnostik sowie eine medizinische Stellungnahme.

Wer Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erfährt, kann einen Anspruch geltend machen.

Zum Beispiel Kosten, die entstehen durch die Prävention und Behandlung einer Postraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Diese können beim Landschaftsverband Rheinland durch einen entsprechenden Antrag (Opferentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)) geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass zwischen der Gewalttat und der Erkrankung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen ursächlichen Zusammenhang  besteht. Ausgeglichen werden die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Quelle: Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag


nach oben