Schnell und gut versorgt

Arbeits-, Wege- und Schulunfälle sind schnell passiert und benötigen in der Regel neben sofortiger Hilfeleistung eine sichere Einschätzung der Verletzung und eine genaue Dokumentation. Dafür sind wir mit unserer BG-Ambulanz zugelassen.

Ist davon auszugehen, dass die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder dass eine notwendige ärztliche Behandlung länger als eine Woche dauern wird, ist die vorgeschriebene Anlaufstelle ein Durchgangsarzt, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Das gilt auch, wenn die Unfallfolge erneut zu gesundheitlichen Problemen führt. In diesem Fall kümmert sich das Team der BG-Ambulanz des Medizinischen Versorgungszentrum neben der Erstversorgung auch um die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.

Was zeichnet eine BG-Ambulanzen aus? 

Die Berufsgenossenschaften beauftragen ausschließlich Ärztinnen und Ärzte mit spezieller personeller und fachlicher Eignung und einer entsprechenden Ausstattung (apparative und räumliche Anforderungen) der Ambulanz am Durchgangsarztverfahren. Dafür sind wir mit unserer BG-Ambulanz zugelassen.  

  • Arbeitnehmer
  • Schüler*innen
  • Selbständige und Landwirte*innen
  • Ersthelfer*innen am Unfallort
  • Nachbarschaftshelfer*innen, z. B. in der Landwirtschaft
  • Passanten und Passantinnen, die einem Arbeiter*innen zur Hand gehen
  • Personen, die pflegebedürftige Angehörigen betreuen

 

  • Hinweis an die behandelnde Ärztin oder den den behandelnden Arzt geben, dass es sich um einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall handelt
  • Mitwirkungspflicht heißt: Alles für die Genesung erforderliche zu tun und an der Behandlung aktiv mitzuarbeiten
  • Information des Arbeitgebers bzw. der Lehrkraft

In diesem Rahmen kümmern wir uns neben der Erstversorgung auch um die notwendigen Schritte für die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft: 

  • Übermittlung des ärztlichen Unfallberichts an die zuständige Berufsgenossenschaft
  • Weitere ärztliche Meldung an die BG nach Abschluss der Behandlung
  • Ggf. Veranlassung eines Gutachtens, wenn eine geminderte Erwerbsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden muss

nach oben