Die Belastung der Bewohner durch die Isolierung ist deutlich spürbar. Das Pflegepersonal tut alles Mögliche, für Erleichterungen zu sorgen. „Uns ist bewusst, dass nichts den direkten Kontakt mit den Angehörigen wirklich ersetzen kann“, betont Jutta Hartmann, Leiterin der Seniorenhilfe der Alexianer Tönisvorst GmbH. Deshalb ist eine Öffnung der Seniorenhäuser für den Besuch der Angehörigen im Grundsatz zu begrüßen.
Im Seniorenhaus St. Tönis besteht jedoch noch eine besondere Gefährdungssituation durch COVID-19-positiv getestete Bewohner. Deshalb darf das Seniorenhaus noch nicht für den Besuch von Angehörigen freigegeben werden. Das wurde heute nochmals behördlich bestätigt.
Anders sieht das im Seniorenhaus Vorst -Kandergarten- aus. Dort ist die aktuelle Besuchsregelung der Corona-Schutzverordnung des Landesgesundheitsministeriums umzusetzen. Claus Keultjes, Leiter des Seniorenhauses Vorst, sagt: „Wir finden es gut und wichtig, dass unsere Bewohner Besuche empfangen können. Deshalb freue ich mich außerordentlich über die deutlichen Zeichen der Entspannung. Durch die Kurzfristigkeit der Umsetzung ist es natürlich schwierig, allen Bewohnern und deren Angehörigen am Sonntag gerecht zu werden. Denn die behördlichen Vorgaben stellen nachvollziehbar hohe Anforderungen an den Infektionsschutz.“ Die Besuche werden im Vorfeld unter Registrierung der Angehörigen fest terminiert, um geregelte Abläufe zu gewährleisten.
Michael Wilke, Geschäftsführer der Alexianer Tönisvorst GmbH, erklärt: „Der Zeitpunkt von Veröffentlichung und Inkrafttreten der Besuchsregelungen in den Senioreneinrichtungen ist denkbar ungünstig gewählt. Der hohe Aufwand des Infektionsschutzes in kürzester Zeit belastet ausgerechnet unsere Pflegekräfte zusätzlich und in nicht zumutbarer Art und Weise. Für die Bewohner, die Angehörigen und das Personal wäre es hilfreicher gewesen, mit einem gewissen Vorlauf individuelle Konzepte umsetzen zu können, die sich in den Alltag eines Pflegeheims gut integrieren lassen.“