Seelisch verletzt

Wir behandeln Menschen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Traumatisierung erlitten haben. Dazu zählen schwere Verkehrsunfälle auf dem Weg zur Arbeitsstelle sowie Unfälle oder Überfälle am Arbeitsplatz.

 

Das Zentrum für Psychotraumatologie bietet ambulante Behandlung für Menschen mit einer Psychotraumafolgestörung.

Unsere Behandlungsangebote

  • Klinische Diagnostik und testpsychologische Untersuchungen nach Terminvereinbarung
  • Verschiedene Gruppentherapieangebote, in deren Zentrum das Ziel der Aufklärung über das Störungsbild der posttraumatischen Belastungsstörung, Stabilisierung und das Erlernen von Kontrolle über die Folgen eines traumatischen Erlebnisses stehen sowie von Fertigkeiten im Speziellen
  • Einzeltherapie

Neben einer umfangreichen ambulanten Diagnostik und Therapie bietet die Psychotraumatologische Ambulanz Sprechstunden für Betroffene an. Zudem beraten Sie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei psychotraumatologischen Fragestellungen.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin in unserem Haus eine Überweisung Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. des Haus- oder Facharztes mit. Vielen Dank.

Die Leistungen werden im Regelfall über die private oder gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Bei Opfern von Gewaltdelikten werden die Kosten auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) getragen, insofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Bei Arbeitsunfällen/Wegeunfällen werden die Kosten in der Regel von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.

  • Klinische Diagnostik und testpsychologische Untersuchungen nach Terminvereinbarung
  • Verschiedene Gruppentherapieangebote, in deren Zentrum das Ziel der Aufklärung über das Störungsbild der posttraumatischen Belastungsstörung, Stabilisierung und das Erlernen von Kontrolle über die Folgen eines traumatischen Erlebnisses stehen sowie von Fertigkeiten im Speziellen
  • Einzeltherapie
  • Fachärztlich-medizinische Beratung / Behandlung nach Terminvereinbarung

Mit Überweisung Ihrer Haus- oder Fachärztin bzw. Ihres Haus- oder Facharztes. Über den Erstkontakt in der Notfallsprechstunde können wir für Sie das richtige Behandlungsangebot für Sie wählen. 

Die Opferschutzambulanz ist Teil des Zentrums für Psychotraumatologie. Hier können Erwachsene, die Opfer oder Zeugen von Gewalthandlungen, sexuellen Übergriffen, Katastrophen oder schweren Unfällen geworden sind und mit diesen Erfahrungen nicht zurecht kommen, rasch professionelle psychotherapeutische Hilfe erhalten. In unserer Opferschutzambulanz arbeitet ein erfahrenes Team von Psychotherapeuten, Psychologen und Sozialarbeitern, die seit Jahren in der Behandlung traumatisierter Menschen tätig sind. Kinder und Jugendliche verweisen wir an entsprechende Einrichtungen weiter.

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Erstgesprächstermins in der Opferschutzambulanz ist, dass psychische Beschwerden bestehen, von denen angenommen werden kann, dass eine Gewalttat direkte Ursache und/oder Auslöser dafür ist. Weitere Voraussetzungen, etwa körperliche Verletzungen oder die Stellung einer Strafanzeige, sind für die Vereinbarung zu einem Erstgesprächstermin in der Opferschutzambulanz nicht erforderlich! 

Das Erstgespräch soll möglichst rasch erfolgen und dauert etwa 1 Stunde. Zunächst werden die wichtigsten Informationen stichpunktartig erfragt und einige Fragebögen ausgefüllt. Auch alle weiteren Gespräche finden in Form von Einzelgesprächen in der Opferschutzambulanz statt. Darin wird es um die Einzelheiten der Traumatisierung sowie um deren Aufarbeitung gehen. Die Anzahl der Gespräche hängt von jedem einzelnen Fall ab.

 

Freiwilligkeit und Schweigepflicht

Grundlage für eine Zusammenarbeit ist die freiwillige Inanspruchnahme der Opferschutzambulanz: Es wird nichts geschehen, was nicht vorher zusammen mit den Betroffenen vereinbart wurde. Das Team der Opferschutzambulanz unterliegt der Schweigepflicht: Eine Kontaktaufnahme oder ein Informationsaustausch mit Dritten wird nicht ohne Einverständnis des Betroffenen geschehen, es wird niemand ohne die ausdrückliche Zustimmung und ohne den Auftrag des Betroffenen aktiv.


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