Zuzahlung
Gesetzlich verpflichtet
Sie wissen sicherlich, dass Patienten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen 10,00 Euro je Kalendertag, höchstens jedoch 280,00 Euro für die Aufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen müssen. Diesen Betrag ziehen wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein und leiten ihn unverzüglich weiter. Wir bitten Sie, diese gesetzliche Zuzahlung spätestens am Entlassungstag zu leisten. Die Zahlung ist auch mit ec-Karte möglich.

weiterempfehlen
drucken