Unser Behandlungsangebot

Kinder benötigen alters- und entwicklungsabhängige Unterstützung.
Sie brauchen insbesondere nach einem belastenden Ereignis Schutz und Unterstützung von Erwachsenen, die ihnen nahe stehen und die zu ihrem sozialen Bezugssystem gehören. Das ermöglicht ihnen  das gestörte Sicherheitsempfinden  wieder zurückzugewinnen und ihre alters entsprechende Entwicklung gesund weiterführen zu können.
Wir haben einen systemischen Ansatz, der die sozialen Bezugssysteme der Kinder und Jugendlichen (Eltern, wichtige Bezugspersonen, Kindergarten, Schule…) in die Behandlung und Therapie einbindet.

Unsere konkreten Angebote sind:

  • Offene Notfallsprechstunde mittwochs 9-10 Uhr
  • Aufklärung über Ursachen und  Folgen von Psychotraumafolgestörungen für Kind und Eltern/Bezugspersonen (Psychoedukation)
  • Krisenintervention / Erste psychotherapeutische Hilfe
  • Beratung der Eltern und der nahen Bezugspersonen im Hinblick auf unterstützendes elterliches Verhalten und unterstützende familiäre Bedingungen
  • Diagnostik von Traumafolgestörungen
  • Bei Indikation eine ambulante traumatherapeutisch orientierte Behandlung als Einzel- und Familientherapie
  • Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), das  bei Opfern von Gewaltdelikten Geltung findet, bieten wir eine erste Sachstandsaufklärung und arbeiten mit Einrichtungen des Opferschutzes (Weißer Ring, Opferschutzbeauftragte) zusammen
  • Fachärztlich-medizinische Beratung, Abklärung pharmakologischer und sozialmedizinischer Fragestellungen
  • Netzwerkarbeit mit den, für die Kinder und Jugendlichen (und ihre Familien) wichtigen sozialen Einrichtungen wie Kindergarten, Schule...
  • Im Rahmen der Sachstandaufklärung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist auch eine kurzzeitige stationäre Aufnahme im Zentrum für Psychotraumatologie möglich

Wer trägt die Kosten?

Die Leistungen werden im Regelfall über die Krankenkasse abgerechnet. Bei Opfern von Gewaltdelikten werden die Kosten auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) getragen, bei Arbeitsunfällen/Wegeunfällen in der Regel von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft.